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   BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59   

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https://dejure.org/1962,5840
BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59 (https://dejure.org/1962,5840)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1962 - I ZR 129/59 (https://dejure.org/1962,5840)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1962 - I ZR 129/59 (https://dejure.org/1962,5840)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59
    Die Verteidigung eines eingeschränkten Patentanspruchs im Nichtigkeitsverfahren ist zulässig (BGHZ 21, 10 ff. [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] ) und führt - abgesehen von der hier unzweifelhaften Frage, ob eine zulässige Beschränkung vorliegt - dazu, daß nur die beschränkte Fassung des Patentanspruchs auf ihre Patentfähigkeit nachzuprüfen ist.
  • BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59
    Bei dieser Sachlage muß auf die Beschreibung und Zeichnung der Patentschrift zurückgegriffen werden (BGH GRUR 1954, 317, 319; 1955, 29, 32),um den Sinn der Bezeichnung "Wiege" oder "Wippe" zu ermitteln.
  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Aus diesem Grunde kann der Hinweis der Revision, der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs habe in seinem Urteil vom 6. Juli 1962 (I ZR 129/59) über das im vorliegenden Rechtsstreit ebenfalls angezogene Bundespatent 895 426 des Beklagten zu 2 Veranlassung gehabt, von der Beurteilung der Frage der Erfindungshöhe durch den gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. D. mit der Begründung abzuweichen, daß er als Fachmann überdurchschnittlichen Könnens das konstruktive Problem der Lösung einer Aufgabenstellung von seiner Warte aus zu einfach eingeschätzt habe, nicht beachtet werden.
  • BGH, 13.06.1967 - Ia ZR 236/63

    Erteilung eines Patents für ein Selbstschlussventil - Prüfung der Patentfähigkeit

    Bei dieser Sachlage kann sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Falle berufen, in denen die Rechtsprechung bei "glücklichen Lösungen" für einen neuen, einfacheren und billigeren Weg zur Herstellung eines Massenartikels die Erfindungshöhe bejaht hat, sofern nämlich die Losung "das Maß des Handwerklichen und Konstruktiven überragt" (vgl. BGH I ZR 133/52 vom 30. Juni 1953 S. 22 = GRUR 1954, 391; I ZR 137/59 vom 10. März 1961 S. 13; I ZR 129/59 vom 6. Juli 1962 S. 14; Ia ZR 295/63 vom 16. März 1965 S 31/33).
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